Strukturierte Adressen ab 14. November 2026: was Ihre pain.001-Dateien brauchen
Der EPC und Swift haben ihre Adressfristen vom November 2026 verschoben. Die Schweiz nicht. Ab 14. November 2026 gelten die Swiss Payment Standards (SPS 2026), und jede Adresse in einer Schweizer Zahlungsdatei braucht Ort und Land in eigenen Feldern. Manche Schweizer Banken gewähren vorerst mehr Zeit: Prüfen Sie, was Ihre Bank tut.
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Geprüft anhand der SIX Implementation Guidelines Credit Transfer SPS 2026 Version 2.3, der SIX-Roadmap und Mitteilungen der Banken: 21. Oktober 2026 · Das Prüftool selbst ist auf Englisch.
- Das Datum bleibt: Das Payments Committee Switzerland hat entschieden, am Einführungsdatum nichts zu ändern. Strukturierte oder hybride Adressen werden ab November 2026 für alle Parteien und alle Zahlungsarten Pflicht.
- 14. November 2026: SPS 2026 (Implementation Guidelines Credit Transfer, Version 2.3) tritt in Kraft. Zahlungsaufträge mit unstrukturierten Adressen müssen ein Ausführungsdatum vor dem 14. November 2026 haben.
- Meldungsversion: Die älteren Versionen von 2009 wie pain.001.001.03 werden nur bis zum Release vom November 2026 neben pain.001.001.09 akzeptiert. Danach gilt pain.001.001.09 (Schweizer Schema pain.001.001.09.ch.03).
- Eine Einschränkung: Beim SIC-Release vom 13. November 2026 entfällt die Adressvalidierung im Interbankverkehr, daher können noch einzelne unstrukturierte Adressen ankommen. Die Regel in den Guidelines bleibt, und Ihre Bank kann sie auf Ihre Dateien anwenden.
- Ausserhalb der Schweiz: Für SEPA (EPC) und grenzüberschreitende Swift-Zahlungen ist das Enddatum verschoben. Siehe die Seite zur Frist für strukturierte Adressen (Englisch).
14. oder 21. November?
Für Schweizer pain.001-Dateien gilt der 14. November 2026. Manche Bank- und Softwareseiten nennen noch den 20. oder 21. November: Das stammt aus dem früheren Plan, der das Ende der unstrukturierten Adressen an den SIC-Release vom 20. November 2026 knüpfte. Dieser Release findet nun am 13. November 2026 statt, und SIX führt SPS 2026 als gültig ab 14. November 2026.
- Massgebend ist das Ausführungsdatum, nicht das Datum der Übermittlung. SIX: Mit einer unstrukturierten Adresse muss das gewünschte Ausführungsdatum vor dem 14. November 2026 liegen. Eine Datei, die am 10. November für eine Zahlung am 16. November übermittelt wird, braucht bereits strukturierte oder hybride Adressen. PacsLint liest das Ausführungsdatum in Ihrer Datei und zeigt, welcher Fall gilt.
- Banken unterscheiden sich. Regel und Datum von SIX gelten, aber manche Banken gewähren mehr Zeit. Die ZKB gewährt in gewissen Fällen eine vorläufige Fristverlängerung für Zahlungen mit unstrukturierten Adressen in pain.001-Dateien. Die LUKB hat ihren Umstellungstermin vom November 2026 für pain-Dateien vorerst verschoben und informiert über den neuen Termin. PostFinance weist pain.001-Dateien mit unstrukturierten Adressen vorerst nicht grundsätzlich zurück, kann aber eine erfolgreiche Abwicklung bis zum Zahlungsempfänger nicht garantieren. Die OKB verarbeitet Zahlungsaufträge ab 13. November 2026 nur noch im Format pain.001.001.09. Planen Sie mit dem 14., und prüfen Sie die Seite Ihrer eigenen Bank.
Die Adressregel
SPS 2026 erlaubt zwei Varianten. In beiden müssen TwnNm (Ort) und Ctry (Land) immer angegeben sein, sobald eine Adresse angegeben wird, und eine Adresse ist nur zusammen mit dem Namen der Partei erlaubt.
<Cdtr>
<Nm>Beispiel AG</Nm>
<PstlAdr>
<StrtNm>Marktgasse</StrtNm>
<BldgNb>12</BldgNb>
<PstCd>3011</PstCd>
<TwnNm>Bern</TwnNm>
<Ctry>CH</Ctry>
</PstlAdr>
</Cdtr><Cdtr>
<Nm>Beispiel AG</Nm>
<PstlAdr>
<PstCd>3011</PstCd>
<TwnNm>Bern</TwnNm>
<Ctry>CH</Ctry>
<AdrLine>Marktgasse 12</AdrLine>
</PstlAdr>
</Cdtr>- Hybrid: höchstens zwei
AdrLinemit je bis zu 70 Zeichen, nur für Angaben ohne eigenes strukturiertes Feld. Postleitzahl, Ort oder Land dort nicht wiederholen. - Bis auf Weiteres darf die Hausnummer in
StrtNmstehen. Bei SEPA- und Auslandzahlungen kann das Empfängerland das trotzdem zurückweisen. AdrTp(Adresstyp) darf nicht mitgeschickt werden.- Bei SEPA-Zahlungen ist der Name auf 70 Zeichen begrenzt.
- Der Auftraggeber wird über das Belastungskonto identifiziert: Die Banken übernehmen seine Angaben aus ihren eigenen Daten. Adressen der Parteien sind bei Inlandzahlungen optional, aber jede angegebene Adresse muss der Regel folgen.
Ab 14. November 2026 nicht erlaubt Unstrukturiert
<PstlAdr> <Ctry>CH</Ctry> <AdrLine>Marktgasse 12</AdrLine> <AdrLine>3011 Bern</AdrLine> </PstlAdr>
Ein Ländercode allein ändert nichts: Ohne TwnNm bleibt die Adresse unstrukturiert.
Die vier Schweizer Zahlungsarten
SIX prüft jede Zahlung nach den Regeln ihrer Zahlungsart. Die Zahlungsart ergibt sich aus einigen Feldern der Datei:
| Zahlungsart | Wann | Wichtige Regeln |
|---|---|---|
| D Inland | Konto des Zahlungsempfängers ist eine CH/LI-IBAN (oder ein Konto bei einer Schweizer Bank, angegeben mit IID oder CH/LI-BIC), Währung CHF oder EUR | EUR bis November 2027. V2 Instant Payments: nur CHF, Local Instrument INST oder ITP, IBAN erforderlich. |
| S SEPA | Service Level SEPA | Nur EUR, Konto des Zahlungsempfängers als IBAN, Spesen SLEV oder SHAR (oder keine), kein Umrechnungskurs und keine QR-Referenz. |
| X Ausland und Fremdwährung | Alles andere: ausländische IBAN oder Bank, oder eine andere Währung als CHF/EUR | V1 Fremdwährung Inland, V2 Ausland. Bank des Zahlungsempfängers per BIC, oder per Clearing-Code oder Name mit vollständiger Adresse. |
| C Check | Zahlungsmethode CHK | Kein Konto und keine Bank des Zahlungsempfängers; Postleitzahl des Zahlungsempfängers erforderlich. |
Zahlungen mit QR-Rechnung
- Eine QR-IBAN (eine CH/LI-IBAN mit einer Instituts-Identifikation von 30000 bis 31999) verlangt eine QR-Referenz, und eine QR-Referenz ist nur mit einer QR-IBAN erlaubt.
- Die QR-Referenz hat 27 Stellen: 26 vom Rechnungssteller gewählte Ziffern plus eine Prüfziffer (Modulo 10, rekursiv). Sie gehört in
CdtrRefInfmit dem TypPrtry=QRR. - Kein unstrukturierter Verwendungszweck (
Ustrd) mit einer QR-IBAN, und der CodeSCORwird damit nicht verwendet. - QR-IBAN und QR-Referenz sind für CHF; EUR ist noch möglich, bis euroSIC im November 2027 endet.
- Mit einer normalen IBAN wird eine ISO-Creditor-Referenz (
SCOR, beginnt mit RF, gültige Prüfziffern, höchstens 25 Zeichen) bei Inlandzahlungen geprüft; bei SEPA- und Auslandzahlungen nur, wenn als HerausgeberISOangegeben ist.
Weitere Regeln, die zur Rückweisung führen können
- Zeichen: nur Basic Latin, Latin-1 Supplement und Latin Extended-A, dazu Ș ș Ț ț und €. Alles andere, etwa Emojis, führt zur Rückweisung der Meldung.
- Codierung: Die Datei muss UTF-8 ohne Byte Order Mark sein (Kapitel 3.1). Dateien im Format ISO-8859-1 oder Windows-1252, oft aus Excel oder älteren Systemen, kommen bei der Bank als M�ller statt Müller an oder werden zurückgewiesen. PacsLint zeigt, wie die Bank die Datei liest, und kann eine UTF-8-Kopie speichern.
- Message-ID, Payment-Information-ID, Instruction-ID und End-to-End-ID: nur A–Z, a–z, 0–9, Leerzeichen und
' ( ) + , - . / : ?; kein Leerzeichen oder «/» am Anfang, kein «/» am Ende, kein «//». - Keine leeren Elemente, höchstens 99 999 Zahlungen pro Meldung, und eine Kontrollsumme im Group Header, die zu den Beträgen passt.
- Das Schweizer Schema lässt eine Reihe von ISO-Elementen weg, zum Beispiel die Adresse der Initiating Party, Telefonnummern, Kontonamen und eine zweite zwischengeschaltete Bank.
Checkliste vor dem 14. November
- Stellen Sie Ihren Export auf pain.001.001.09 um, falls er noch .03 schreibt.
- Geben Sie bei jeder Adresse, die Sie mitschicken,
TwnNmundCtryin eigenen Feldern an: Zahlungsempfänger, Ultimate-Parteien und Banken, die mit Namen angegeben sind. - Verwenden Sie die hybride Variante, wenn Ihr System Strasse und Hausnummer in einem Feld speichert; nie mehr als zwei Adresszeilen, und Postleitzahl oder Ort nicht wiederholen.
- Prüfen Sie Zahlungen mit QR-Rechnung: QR-IBAN mit QR-Referenz, sonst nichts.
- Testen Sie eine Datei über den Testkanal oder das Validierungsportal Ihrer Bank, bevor Sie live gehen; Banken können zusätzliche Regeln anwenden.
PacsLint wendet die SPS-2026-Regeln auf Zahlungen ab Schweizer und Liechtensteiner Konten an: Zahlungsarten, Adressen, QR-IBAN und Referenzen, Zeichen und die Einschränkungen des Schweizer Schemas. Es prüft zudem das ISO-20022-Schema, IBANs und Kontrollsummen und schlägt Korrekturen für Adressen vor. Ihre Datei verlässt Ihren Browser nie. Das Prüftool ist auf Englisch.
Datei prüfenQuellen
- SIX: Zahlungsverkehr Schweiz, Roadmap (Entscheid, am Datum November 2026 festzuhalten)
- SIX: ISO 20022, Swiss Payment Standards (SPS 2026 gültig ab 14. November 2026)
- SIX: Schweizer Implementation Guidelines Credit Transfer (pain.001), SPS 2026 Version 2.3 (20. Februar 2026)
- SIX: Anpassung der Adressen in Zahlungsaufträgen, Handlungsbedarf für KMU
- SIX: Schweizer Business Rules SPS 2025 (der frühere Plan: unstrukturierte Adressen bis zum SIC-Release vom 20. November 2026)
- ZKB: Neuerungen im Zahlungsverkehr in der Schweiz (vorläufige Fristverlängerung für unstrukturierte Adressen)
- LUKB: Strukturierte Adressen (Umstellung der pain-Dateien vorerst verschoben, neuer Termin folgt)
- PostFinance: Wichtige Änderungen und Ihr Handlungsbedarf (unstrukturierte pain.001 vorerst nicht grundsätzlich zurückgewiesen)
- OKB: Strukturierte Adressen (pain.001.001.09 ab 13. November 2026)